Patienten mit niedrigen Einkommen haben ein Recht auf die Härtefallregelung.
Wenn der Patient in der Regelversorgung (das sind die Tarife der gesetzlichen Krankenkassen) bleibt, kann deren Festzuschuss die Behandlung auf ein Minimum reduzieren, bei Basis-Tarif.
Für die Beantragung des Härtefalls ist es nötig, das Einkommen nachzuweisen.
Die Einkommensgrenzen sind folgende:
- Einzelperson € 1.358,00
- mit einem Angehörigen € 1.867,25
- jeder zusätzliche Angehörige € 339,50
Wir helfen bei den Anträgen und Formularen.
- Hartz-IV-Empfänger
- Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung
- Sozialhilfeempfänger
- BAföG-Empfänger
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